• Die Kinde- und Jugendhilfe

      • Grundsätzlich sind die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen selbst verantwortlich. Soweit es für das Wohlergehen sowie für eine eigenverantwortliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen erforderlich ist, kann die Kinder- und Jugendhilfe den Eltern wertvolle Hilfen durch ein vielfältiges Angebot an Informationen, Beratung, Förderung und unterstützende Maßnahmen anbieten und sie damit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.

        Dabei kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

        • · Eltern- bzw. Erziehungsberatung und Rechtsauskünfte
        • · Gewährung von Kostenzuschüssen
        • · Unmittelbare Unterstützung in der Familie durch den Einsatz von Flexiblen Hilfen
        • · Aufnahme und Abklärung von Gefährdungsmeldungen

        Neben der Unterstützung von Familien hat die Kinder- und Jugendhilfe aber auch die Aufgabe, bei Kindeswohlgefährdungen einzugreifen und Schutzmaßnahmen zu treffen.

        Welche Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort der Kinder und Jugendlichen.

        Der Kontakt zur zuständigen Sozialarbeiterin Kinder- und Jugendhilfe kann entweder über das Sekretariat der Sozialarbeit an Bezirkshauptmannschaft Weiz unter 03172 600 351 und auch direkt an der Schule über die jeweilige Schulsozialarbeiter*in (Erreichbarkeit siehe unter www.weiz-sozial.net) hergestellt werden.